ÜBERSETZUNGEN
. Übersetzungsaufträge von Justizbehörden werden nach JVEG berechnet.
. Der Zeilenpreis richtet sich nach Fachgebiet und Schwierigkeitsgrad.
Eine Normzeile besteht bei uns aus 55 Anschlägen!
. Stundensatz für Korrekturlesen bereits angefertigter Übersetzungen: ab € 55,00
. Bei Eilaufträgen wird ein Zuschlag in Höhe von bis 50% erhoben.
. Wir können Ihnen anhand Ihrer Angaben gerne auch einen Pauschalpreis anbieten.
. Mindestauftrag / Mindestpauschale: € 30,00 – 50,00
. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H.v. 19%
. Privatkuden zahlen mindestenz 50 % der Rechnung im Voraus.
. Nach kurzer Anfrage per E-Mail, Telefax oder Fernruf erhalten Sie umgehend unser Angebot!
DOLMETSCHEN
. Bei Dolmetscher-Einsätzen in Justizbehörden wird nach JVEG berechnet.
. Stundensatz für Konsekutivdolmetschen: ab € 55 (je nach Fachgebiet und Schwierigkeitsgrad) zzgl. Fahrzeit und Fahrtkosten.
. Stundensatz für Simultandolmetschen: ab € 90,00 (je nach Fachgebiet und Schwierigkeitsgrad) zzgl. einer Tagespauschale für Fahrzeit, Fahrtkosten und Verpflegung
. Abgebrochene Stunden werden auf 30 Minuten aufgerundet.
. Beim Einsatz unserer Dolmetscher bemühen wir uns, Dolmetscher aus der Nähe des Einsatzortes einzusetzen, um die Kosten gering zu halten.
. Stundensatz für Korrekturlesen bereits angefertigter Übersetzungen: ab € 55,00
. Privatkuden zahlen mindestenz 50 % der Rechnung im Voraus.
. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H.v. 19%
. Nach kurzer Anfrage per E-Mail, Telefax oder Fernruf erhalten Sie umgehend unser Angebot!